Hallo, ihr Lieben!

Wir haben unter folgenden Bedingungen wieder geöffnet:

1. Bei Anreise dürft ihr keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen.

2. Vor Beginn der Beherbergung müsst ihr negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren), eine Impfbescheinigung vorweisen oder als Genesene einen Nachweis vorzeigen!

Gemäß 7. SARS-CoV-2 Verordnung des Landes Brandenburg i.V.m. § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung werden folgende Anforderungen an den Test gestellt:

  • Test maximal 24 Stunden alt
  • Testnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in schriftlicher oder digitaler Form
  • Der Test muss mindestens durch s.g. In-vitro-Diagnostika erfolgen. Dazu zählen ein zugelassener Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (z.B. Testcenter). PCR geht natürlich auch, aber nicht zwingend vorgeschrieben.


3. Außerdem dürfen in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden.

4. Gemeinschaftlich genutzte Räume können ab 3. Juni wieder genutzt werden. Unterkünfte müssen nicht mehr zwingend über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. So dürfen sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen zum Beispiel auf Campingplätzen wieder genutzt werden. Voraussetzungen dafür sind:

  • Maskenpflicht (medizinische Maske)
  • regelmäßiger Austausch der Raumluft durch Frischluft
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen allen Personen